SM-013Smart Home und Sicherheit
Einbruchschutz und Alarmanlagen
Mechanik vor Elektronik: Welche Türen, Fenster und Schlösser Einbruch hemmen und wann sich eine Alarmanlage für das Einfamilienhaus wirklich lohnt.
Die Redaktion von Stromkreis · 8 Min. Lesezeit · Eintrag geprüft am

Mechanischer Schutz an Tür und Fenster und elektronische Sicherung erfüllen verschiedene Aufgaben im Haus. Du erfährst hier, was eine Gefahrenmeldeanlage erkennt, meldet und weiterleitet, und wo ihre Grenze gegenüber Tür und Fenster liegt.
Die hier genannten Details hat die Redaktion auf Übersicht zu Gefahrenmeldeanlagen nachgelesen.
Was meldet und was hält auf?
Unter dem Begriff Gefahrenmeldeanlage werden alle Alarmanlagen zusammengefasst, die Gefahren selbständig erkennen oder Nutzereingaben zu Gefahren verarbeiten und über Fernmeldetechnik melden. Ihr Zweck ist es, Gefahren für Sachwerte und Leben durch Einbruch, Überfall und Feuer zuverlässig zu erkennen und zu melden. Das bedeutet für dich im Alltag: Die Elektronik schaut hin und gibt die Meldung weiter, sie stellt sich nicht wie ein Riegel in den Weg. Die Wikipedia-Seite zu Gefahrenmeldeanlagen nennt keine Bauteile für Türen oder Fenster.
Welche Anlagen zählen zu den Gefahrenmeldeanlagen?
Die Einteilung hilft dir, im Angebot und im Gespräch mit einer Fachfirma die richtigen Worte zu nutzen. Zu den Gefahrenmeldeanlagen zählen Brandmeldeanlagen, Brandwarnanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen, Gefahrenwarnanlagen, Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme sowie Sprachalarmanlagen. Jede dieser Anlagen meldet eine andere Gefahr, doch sie folgen alle derselben Grundidee aus Zentrale, Meldern und Übertragung. Wenn du Rauchmelderpflicht: Welche Melder in welche Räume gehören klärst, bewegst du dich schon im Feld von Brandwarnung und Brandmeldung.
Wie kam der Alarm ins Haus?
Die erste elektromagnetische Alarmanlage wurde von Augustus Russell Pope aus Somerville bei Boston am 21. Juni 1853 patentiert. Sie reagierte auf das Schließen eines parallelgeschalteten Stromkreislaufs. Edwin Holmes kaufte 1857 die Rechte an dieser Erfindung und gründete die Holmes Electric Protection Company. Mit intensiver Werbung verschaffte er seinem Einbruchsalarmtelegraphen den wirtschaftlichen Durchbruch und nutzte das New Yorker Telegrafienetz, sodass er sogar das erste Alarmleitsystem aufbauen konnte.
In den 1860er-Jahren arbeitete der Telegrafietechniker und Erfinder Edward A. Calahan an einer wirksameren Alarmierung, die auch Hilfe holen konnte. Er teilte New York in Distrikte auf, die jeweils mit einer zentralen Notrufstelle verbunden wurden, und half im Jahr 1871 beim Aufbau der American District Telegraph Company. Die Notrufkästen vom Typ Calahan wurden sehr schnell zum Standard bei Polizei und Feuerschutz, doch auch Nachrichtendienste nutzten sie. Danach stagnierte die Entwicklung, die Technik wurde aber immer erschwinglicher und setzte sich vor allem in den Vereinigten Staaten auch im Privatbereich durch.
Wann wurde die Anlage elektronisch und vernetzt?
In den 1970er-Jahren wurden die ersten PIR-Bewegungsmelder in die Alarmsysteme integriert. In den 1980er- und 1990er-Jahren fanden Alarmanlagen immer stärkere Verbreitung in Europa. Anfang 2000 kamen die ersten drahtlosen Funkalarmanlagen serienmäßig auf den Markt und machten die Alarmtechnik in vielen Haushalten einfacher einsetzbar. In den letzten Jahren folgten Gefahrenmeldeanlagen dem Trend der Vernetzung: Moderne Alarmanlagen verbinden Drahtalarm und Funkalarm mit Netzwerktechnik und integrieren neuerdings auch Videoüberwachung über IP. Die bisher mit Bustechniken recht einfach überbrückten Grenzen zwischen Videoüberwachung und Alarmtechnik über Alarmeingänge und Alarmausgänge werden dadurch aufgelöst. Ebenso versuchen die Hersteller aktuell, den Präventionsgedanken der mechanischen Sicherheit unter dem Begriff Mechatronik in die Alarmtechnik einzuführen.
Was gehört zu einer Anlage dazu?
Eine Gefahrenmeldeanlage besteht mindestens aus der Zentrale, in Meldergruppen zusammengefassten Meldern, der Energieversorgung, optischen und akustischen Signalgebern, Bedienelementen und Übertragungseinrichtungen. Eine solche Anlage muss über zwei voneinander unabhängige Energiequellen verfügen. Störungsmeldungen sowie Alarme sind an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten, was häufig von Leitstellen übernommen wird. Nach DIN VDE 0833-1 muss für Gefahrenmeldeanlagen ein Betriebsbuch geführt werden, und bei der Fertigstellung stellt der Errichter dem Betreiber ein Installationsattest beziehungsweise eine Anlagenbeschreibung nach DIN VDE 0833-3 aus. Für die Bestandteile einer Brandmeldeanlage gilt die Produktnorm EN 54. Wenn du die Elektroinstallation im Haus sicher verstehen und planen möchtest, hilft dir diese Liste, Zentrale und Energieversorgung von Anfang an mitzudenken.
Wie kommt das Signal vom Melder zur Zentrale?
Gefahrenmeldeanlagen können mit drei Technologien betrieben werden, die du bei der Planung unterscheiden solltest. Bei der Gleichstromtechnik fließt der Strom innerhalb der Einbruchmeldeanlage zwischen zwei Punkten über einen gemeinsamen Melder. Bei der Bustechnik werden alle Melder über zwei gemeinsame Adernpaare angeschlossen, die zum einen als Datenleitungen dienen und zum anderen die Stromversorgung für weitere Melder ermöglichen. Die Funktechnik ist in ihrer Funktion mit der Bustechnik nahezu identisch, nur entfällt die Verkabelung und die Signale werden per Funk übermittelt. Mehr Hintergrund zur Einordnung der Technik findest du in der Übersicht zu Gefahrenmeldeanlagen, die Aufbau und Begriffe im Zusammenhang erklärt.
Wohin geht der Alarm bei Einbruch?
In Abschnitt 3.1 Begriffe der DIN VDE 0833-1 werden vier Alarmarten definiert. Für Brandmeldeanlagen geht die DIN VDE 0833-2 auf zwei Alarmarten ein, den Fernalarm und den Internalarm, und sie definiert den Brandalarm als Warnung vor einer durch Brand bestehenden Gefahr für Personen, Sachen oder Umwelt, um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten zu können. Für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen verweist die DIN VDE 0833-3 in Bezug auf die Anforderungen der Alarmausgabe auf die DIN EN 50131-1 VDE 0830-2-1. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden drei Alarmarten unterschieden.
Nach DIN VDE 0833-3 sowie den Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH und der polizeilichen ÜEA-Richtlinie ist bei Auslösung eines Einbruchalarms grundsätzlich ein Fernalarm an eine beauftragte hilfeleistende Stelle wie einen Sicherheitsdienst vorgesehen und lediglich ein Externalarm über einen akustischen Externalsignalgeber innerhalb des Sicherungsbereiches. Durch die Auslösung eines lauten Alarms innerhalb des Gebäudes werden die Täter zusätzlich psychisch unter Druck gesetzt, damit sie wegen des Lärms schneller von ihrer Tat ablassen. Akustische Externalsignalgeber außerhalb des Sicherungsbereiches, also an der Gebäudeaußenwand, sind nach DIN VDE 0833-3 nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel bei einem abgelegenen Objekt oder bei Defiziten in der Alarmübertragungssicherheit. Fernalarme werden in der Regel an eine Alarmempfangsstelle übertragen und von dort an eine Notruf- und Serviceleitstelle.
Warum prüft erst eine Leitstelle den Alarm?
Um die Ursache des Alarms zu ergründen, muss nach jeder Alarmauslösung zunächst eine Alarmverifikation erfolgen, damit die tatsächlichen Umstände festgestellt werden, denn es kann sich um eine reale Gefahr oder um einen Falschalarm handeln. Je nach Ursache werden dann die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. Besteht nach einer qualifizierten Alarmvorprüfung durch die Notruf- und Serviceleitstelle beziehungsweise einer Alarmvorprüfung vor Ort durch eine Interventionsstelle eine hinreichende Gewissheit über einen tatsächlichen Alarm, kann die Polizei gegebenenfalls ohne weitere Vorprüfung entsprechend alarmiert werden. Sollte es sich trotz Verifikation um einen Falschalarm handeln, ist mit Gebühren der Polizei für unnötige Einsätze zu rechnen. Sämtliche Alarmvorprüfungs- und Interventionsmaßnahmen sind von der Notruf- und Serviceleitstelle in einer Alarmdienst- und Interventionsvereinbarung zu dokumentieren.
Welche Norm gilt für Planung und Betrieb?
In Deutschland ist die DIN VDE 0833 Teil 1 die zentrale Norm zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen. Alle vier Teile werden unter der Doppelbezeichnung DIN VDE 0833 und VDE 0833 geführt. Der Titel lautet Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall. Teil 1 enthält allgemeine Festlegungen, Teil 2 Festlegungen für Brandmeldeanlagen, Teil 3 Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen und Teil 4 Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall. Die letzte Ausgabe ist für Teil 1 auf 2014-10 datiert, für Teil 2 auf 2017-10, für Teil 3 auf 2020-10 und für Teil 4 auf 2014-10. Für Brandmeldeanlagen gilt Teil 1 gemeinsam mit Teil 2, für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen gilt Teil 1 gemeinsam mit Teil 3, zusätzlich regelt die DIN VDE V 0833-3-1 die Alarmverifikation, und für Sprachalarmanlagen gilt Teil 1 zusammen mit den Teilen 2 und 4. Daneben gilt für Gefahrenwarnanlagen Teil 1 der DIN VDE V 0826 und für Brandwarnanlagen Teil 2 dieser Reihe, während für Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme drei Normenteile der DIN VDE V 0827 als Vornormen bestehen, darunter Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen und Vorgaben für den Aufbau der Risikomanagementakte mit Anwendungsbeispielen. Die Notruf- und Serviceleitstelle und die Interventionsstelle sollen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 und DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierten Stelle geprüft und zertifiziert sein, zum Beispiel durch VdS Schadenverhütung. Wenn du Intelligentes Wohnen: Funk, Rollläden und Sicherheit planst, hilft dir dieser Rahmen, Funk und Alarm sauber zu trennen.
Wie oft schaut jemand nach der Anlage?
Die DIN VDE 0833 Teil 1 unterscheidet im Kapitel 5 Betrieb die Begehung und die Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen. Die Begehung führt der Betreiber oder eine Fachfirma durch, die Instandhaltung übernimmt eine Fachfirma. Zur Begehung gehört die Kontrolle nach VDE 0833-1 Abschnitt 5.2, zur Instandhaltung gehören die Inspektion nach Abschnitt 5.3.2 und die Wartung nach Abschnitt 5.3.3. Für Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen sind vier Begehungen pro Jahr vorgesehen, für Einbruchmeldeanlagen je nach Grad eine, zwei oder vier Begehungen pro Jahr. Lege dir das Betriebsbuch neben die Zentrale, trage jede Begehung, jede Inspektion und jede Wartung mit Datum ein und bitte die Fachfirma, Meldergruppen, Signalgeber und Übertragungseinrichtungen Punkt für Punkt durchzugehen.
Die Redaktion von Stromkreis · contact@infotronic.org


